Der Antrag eines Potsdamer Bürgers auf teilweise Aussetzung des Vollzugs der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg vom 22.03.2020 in Bezug auf Ansammlungen ist erfolglos geblieben. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom 24.03.2020 den Eilantrag zurückgewiesen (Az.: 11 S 12.20).