Wir verbessern die Möglichkeiten zur Stundung von Steuerzahlungen u.a. bei der Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer. Das verschafft dem Steuerpflichtigen und Unternehmen eine Zahlungspause. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Anpassung der Vorauszahlungen bei den Ertragsteuern. Außerdem kann bis zum Ende des Jahres auch auf die Vollstreckung überfälliger Steuerschulden verzichtet werden.
Bei Fragen der Erleichterungen der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer sowie der Umsatzsteuer ist das Finanzamt der Ansprechpartner.