Der Unternehmenskauf von einem insolvenzgefährdeten Verkäufer ist für den Käufer mit einem hohen Risiko verbunden: Im Falle einer nachfolgenden Insolvenz des Verkäufers droht dem Käufer bei einer erfolgreichen Anfechtung durch den Insolvenzverwalter ein Totalverlust seines Investments. Der Gesetzgeber hat dieses Risiko – wenngleich möglicherweise unbeabsichtigt – minimiert.