Die Corona-Krise lässt auch das Kartellrecht nicht unberührt. Viele Länder sehen erleichterte Kooperationsmöglichkeiten zwischen Wettbewerbern vor, soweit sie zur Bewältigung der Krise beitragen. Viele Behörden bitten derzeit außerdem darum, nicht zwingend erforderliche Fusionskontrollanmeldungen später einzureichen. Teilweise wurden auch die Verfahrensfristen angepasst bzw. ausgesetzt. Oppenhoff hat eine Übersicht der derzeitigen Maßnahmen von Kartellbehörden in unterschiedlichen Jurisdiktionen zusammengestellt.
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